
Die Produktsicherheits-verordnung (GPSR) kommt am 13.12.2024
Am 13.12.2024 tritt die neue Produktsicherheitsverordnung für alle Händler in Kraft, auf die folgende Kriterien zutreffen:
- Produkte werden innerhalb der EU verkauft
- Es werden für Verbraucher bestimmte Produkte verkauft
- Es wird nicht ausschließlich mit Produkten aus den Warengruppen Human- und Tierarzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln, lebenden Pflanzen und Tieren, tierischen Nebenprodukte und Folgeprodukten, Pflanzenschutzmitteln, Beförderungsmitteln, Luftfahrzeugen oder Antiquitäten gehandelt
Die GPSR regelt unter anderem umfassende Informationspflichten und Risikobewertungen für Produkte, die ab dem 13.12.2024 in den Vertrieb gehen. Für Produkte, die vor dem 13.12. in den Verkehr gebracht wurden, gilt noch die alte Rechtslage. Produkte ab dem 13.12. müssen dann mind. wie folgt gekennzeichnet werden:
Informationspflichten für Händler
- Eine Abbildung des Produktes
- Eine eindeutige Bezeichnung
- Sonstige Produktidentifikationen (z.B. Muster, Größe)
- Eingetragener Handelsname / eingetragene Handelsmarke
- Postanschrift des Herstellers
- Elektronische Adresse (E-Mail oder Link zum Kontaktformular)
- Für Hersteller ohne EU-Niederlassung: Angaben zur verantwortlichen Person innerhalb der EU mit Namen, Postanschrift, elektronische Adresse (E-Mail oder Link zum Kontaktformular)
- Warnhinweise und/oder Sicherheitsinformationen in der Sprache, die in dem Vertriebsgebiet gesprochen wird.
Informationspflichten für Hersteller
- Eine Abbildung des Produktes
- Eine eindeutige Bezeichnung
- Sonstige Produktidentifikationen (z.B. Muster, Größe)
- Benennung von potenziellen Gefahren, die von dem Produkt ausgehen können.
- Eine Risikobewertung mit der Wahrscheinlichkeit des Auftretens in Bezug auf die Verwendung des Produktes.
- Maßnahmen zur Minimierung der Risiken
- Dokumentation der Risikoanalyse. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
Die einzelnen Angaben sind dabei stets direkt als Text auf der jeweiligen Produktdetailseite anzuzeigen. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass die Informationen leicht zugänglich sind. Versteckte Informationen in langen Fließtexten oder Angaben im Impressum sowie auf einer FAQ-Seite sind nicht ausreichend.
Welche Möglichkeiten bietet Shopware 6 zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Grundsätzlich können Sie als Händler die neuen erforderlichen Angaben in der Produktbeschreibung platzieren. Dies erfordert jedoch, dass jedes Produkt angepasst wird.
Etwas komfortabler geht es über Zusatzfelder im Hersteller, die dann auf der Produktdetailseite ausgegeben werden. Hierfür ist jedoch ein Eingriff in das Template erforderlich. Gerne übernehmen wir diese Anpassung für Sie.
Darüberhinaus empfehlen wir Ihnen folgende Leistungen
Quelle: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/produktsicherheitsverordnung - Zum Händlerbund
Hinweis zu rechtlichen Fragestellungen: Dieser Text basiert auf einer Recherche aus allgemein zugänglichen Informationsquellen und stellt keine Rechtsberatung dar und dient somit lediglich als Information. Wir übernehmen für die Inhalte keine Haftung. Für eine konkrete Auskunft empfehlen wir eine Rechtsberatung aufzusuchen.