Neue Grundpreisverordnung
Haben Sie schon gewusst, dass sich ab dem 28. Mai 2022 die Vorgaben für den Grundpreis ändern?
Ab dem 28. Mai dürfen nur noch die Einheiten 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter verwendet werden. Alle anderen Nenngewicht oder Nennvolumen, wie z.B. 100g, 100ml, entfallen ersatzlos.
Somit sollten Sie ab dem 28.05.2022 alle Grundpreise, die noch mit Bezug auf die Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angeben werden, auf den Bezug 1 Kilogramm bzw. 1 Liter (bzw. 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter) geändert haben.
Ganz besonders sollten Sie aufpassen, wenn Sie derzeit bei Waren mit 100 Gramm bzw. 100 Milliliter keinen Grundpreis angeben. Ab dem 28.05.2022 muss auch für solche Waren dann unbedingt der Grundpreis angegeben werden und zwar bezogen auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter.
Sie benötigt Hilfe bei der Umstellung? Wir helfen gerne.