
Die E-Rechnung ist da! Was Sie jetzt in Shopware 6 beachten müssen.
Ab dem 1. Januar dieses Jahres gilt das neue Wachstumschancengesetzes und die E-Rechnung ist verpflichtend eingeführt. Wie Sie in Shopware E-Rechnung ausstellen können und ob für Sie die E-Rechnung auch gilt, lesen Sie in diesem Artikel.
Empfang von E-Rechnungen
Ab dem 01.01.2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Für den Empfang einer E-Rechnung genügt im Prinzip ein einfaches E-Mail-Postfach. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass E-Mails, die Sie per Mail erreichen, gesehen und bearbeitet werden.
Achten Sie jedoch darauf, dass die E-Mails revisionssicher archiviert werden können. Die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt auch für E-Rechnungen!
Ausstellen von E-Rechnungen
Etwas anders sieht es beim Versenden von E-Rechnungen aus, denn hier hat der Gesetzgeber verschiedene Übergangfristen eingeräumt, die wir nachfolgend für Sie übersichtlich zusammengefasst haben:

Wer ist von der E-Rechnung betroffen?
Grundsätzlich müssen E-Rechnungen nur von Unternehmen für steuerbare Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen im Inland (B2B) ausgestellt werden. Handeln Sie ausschließlich mit Privatkunden, sind Kleinunternehmer (Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz), stellen nur Rechnungen bis 250 € aus oder verkaufen Sie nur an ausländische Geschäftskunden, betrifft Sie die E-Rechnung nicht.
Die Befreiung gilt jedoch nicht für den Empfang von E-Rechnungen.
Wie geht Shopware 6 mit E-Rechnungen um?
Shopware hat die Einführung der E-Rechnung für die Editionen Community, Rise, Evolve und Beyond in seiner Roadmap (https://www.shopware.com/de/roadmap/) vorgesehen.
Wer bereits jetzt schon auf die E-Rechnung nicht verzichten möchte, kann dies über eines der verfügbaren Store-Plugins tun.
Wir empfehlen, die Einführung der E-Rechnung abzuwarten, bis Shopware die Lösung in seinem offiziellen Release eingefügt hat.